Gesetzliche Änderungen - 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Soest. Der Gesetzgeber verpflichtet die Energiewirtschaft ab dem 6. Juni dazu, einen Lieferantenwechsel (im Strombereich) werktags innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln. Bisher war der Wechsel innerhalb von drei Werktagen umzusetzen. Dabei bleibt zu beachten, dass die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des jeweiligen Vertrages des Kunden bestehen bleiben. Da man zum Nutzen der verkürzten Frist, bereits gekündigt haben und vertragslos sein muss, wird diese kurze Frist nur von einer sehr kleinen Gruppe in Anspruch genommen werden können. Aber im Zuge dieser Änderung hat der Gesetzgeber auch noch die Fristen für Ein-, Aus- und Umzüge neugestaltet, was ein stärkeres Zutun der Kunden verlangt und mehr Planung von Ihnen erfordert.
Soest. Der Gesetzgeber verpflichtet die Energiewirtschaft ab dem 6. Juni dazu, einen Lieferantenwechsel (im Strombereich) werktags innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln. Bisher war der Wechsel innerhalb von drei Werktagen umzusetzen. Dabei bleibt zu beachten, dass die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des jeweiligen Vertrages des Kunden bestehen bleiben. Da man zum Nutzen der verkürzten Frist, bereits gekündigt haben und vertragslos sein muss, wird diese kurze Frist nur von einer sehr kleinen Gruppe in Anspruch genommen werden können. Aber im Zuge dieser Änderung hat der Gesetzgeber auch noch die Fristen für Ein-, Aus- und Umzüge neugestaltet, was ein stärkeres Zutun der Kunden verlangt und mehr Planung von Ihnen erfordert.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben bedeuten, dass eine rückwirkende Bearbeitung einer Ein-, Aus- oder Umzugsmeldung nicht mehr möglich sein wird. Die Meldung muss mindestens zehn Werktage beziehungsweise 14 Tage vor dem Termin durch den Kunden erfolgen. Die gesetzlichen Änderungen haben zur Folge, dass nur wenn die Meldung rechtzeitig gemacht wurde, die Kunden sicherstellen, dass sie nicht weiter die Energiekosten für ihre bisherige Wohnung tragen müssen, in der vielleicht schon ein Nachmieter Energie verbraucht.
Für einen gelungenen Umzug gelten ab dem 6. Juni diese drei Hinweise: 1.) Die Meldung des Umzugs sollte sechs Wochen, muss aber mindestens 14 Tage vor Umzugstermin dem bisherigen Versorger schriftlich mitgeteilt werden 2.) Die Angabe der Marktlokationsnummer – zu finden auf der Rechnung des Versorgers – beschleunigt den Wechselprozess 3.) Der Zählerstand muss spätestens bei Schlüsselübergabe beziehungsweise zum Auszugstermin übermittelt werden – sonst werden die Versorger den Verbrauch schätzen müssen.
Die Stadtwerke Soest haben zu den gesetzlichen Neuerungen und ihren Auswirkungen auf Ihrer Homepage eine „Frage-und-Antworten-Liste“ eingestellt: stadtwerke-soest.de/24h